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Hausordung

ALLGEMEIN

Im gesamten Ruhr Museum ist das Rauchen untersagt. Tiere sind im Gebäude der ehemaligen Kohlenwäsche ebenfalls nicht gestattet. Assitenzhunde sind davon selbstverständlich ausgenommen.

Medizinisch verordnete Gehhilfen sind im Gebäude und Ausstellungsräumen erlaubt. Für einen Besuch stehen auch kostenfreie Rollstühle zur Verfügung, die bei Bedarf im Besucherzentrum Ruhr vor Ihrem Besuch unter +49 (0) 201 24681 444 reserviert werden können.

GARDEROBE

Unsere kostenlose Garderobe und Schließfächer auf der 21-Meter-Ebene stehen Ihnen für die Jacken, Mänteln und weitere Kleidungsstücken sowie Taschen während Ihres Besuchs zur Verfügung. Größere Taschen als 20 x 30 x 10 cm, Rucksäcke, Koffer, Schirme und Rückentragen für Kinder stellen ein Sicherheitsrisiko dar und müssen an der Garderobe abgegeben oder in den Schließfächern mit Einwurf einer 1-oder 2-Euro Münze eingeschlossen werden. Unser Counter- und Aufsichtspersonal am Eingang gibt im Zweifelsfall gerne Auskunft, ob ein Stück mitgeführt werden darf.

Aus Sicherheitsgründen können wir zeitweise auch den Zugang mit Kinderwagen einschränken. Babytragen und Buggys können dann an der Garderobe kostenfrei ausgeliehen werden.

Für die Garderobe und den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen.

AUSSTELLUNGEN

Essen und Trinken ist in den Ausstellungen nicht erlaubt. Für deren Aufbewahrung stehen Ihnen unsere kostenlose Garderobe oder die Schließfächer auf der 21-Meter-Ebene zur Verfügung. Für die Versorgung von Babys und Kleinkindern nutzen Sie bitte die 24-Meter-Ebene des Ruhr Museums.

Unser Aufsichtspersonal hat die Aufgabe, die Objekte und Einrichtung sorgsam vor Gefährdungen zu schützen. Halten Sie unbedingt ausreichend Abstand und berühren Sie nichts. Bitte folgen Sie den Anweisungen, wenn Sie von unseren Mitarbeiter:innen daran erinnert werden.

Um allen Besucher:innen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, bitten wir Sie, das Prinzip von Höflichkeit und Respekt gegenüber anderen Gästen und unserem Personal einzuhalten. Bitte verhalten Sie sich deshalb so, dass sich andere Besucher:innen nicht gestört fühlen. Mobiltelefone sind in den Ausstellungsräumen auf lautlos zu schalten. Das Telefonieren ist in diesen Räumen zu unterlassen. Telefonieren Sie bitte auf der 24-Meter-Ebene oder draußen.

Als Begleitperson von kleinen Besucher:innen bitten wir Sie aus Rücksicht auf andere Besucher:innen und zur Sicherheit der Exponate Ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Das Rennen und Herumtoben ist in den Ausstellungen nicht gestattet. Für jede Menge Spaß und Abwechslung sorgen die Museumtasche Rätsel-Reise Ruhr Museum in der Dauerausstellung und unsere Quizze in den Sonderausstellungen.

Durchgänge und Notausgänge sind stets freizuhalten. Bitte achten Sie bei der Verwendung von Hockern und bei Gruppenführungen darauf. Notausgänge sind nur im Notfall zu gebrauchen.

FOTO-, FILM- UND AUDIOAUFNAHMEN

Teilen Sie Ihre Freude an den Ausstellungen und Objekten mit Anderen oder halten Sie Ihre Eindrücke für sich selbst fest. Wir erlauben das Fotografieren und Filmen für private Zwecke ohne Blitz, Stativ oder Selfiesticks für Smartphones. Für gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen ist eine vorherige Anmeldung und schriftliche Genehmigung des Ruhr Museums erforderlich. Bitte kontaktieren Sie vorab die Presseabteilung unter presse@ruhrmuseum.de. Eine kommerzielle Nutzung aller Aufnahmen ist ohne Genehmigung des Museums nicht gestattet.

Für Aufnahmen jeder Art auf dem Außengelände und in weiteren Gebäuden kontaktieren Sie bitte die Pressestelle der Stiftung Zollverein unter presse@zollverein.de

oder informieren sich unter www.zollverein.de/ueber-zollverein/newsroom/fotografier-und-drehgenehmigungen/

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.