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Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Für redaktionelle Foto-, Film- und Tonaufnahmen ist eine vorherige Absprache mit und schriftliche Genehmigung durch das Ruhr Museum erforderlich. Bitte kontaktieren Sie hierfür im Vorfeld Ihres Besuchs unsere Presseabteilung. Die kommerzielle Nutzung von Aufnahmen jeglicher Art ist nicht gestattet.

 

Außenaufnahmen und Zollverein
Für alle weiteren Gebäude und das Außengelände ist die Stiftung Zollverein zuständig.
Foto-, Film- und Tonaufnahmen, die nicht ausschließlich privat genutzt werden, bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Stiftung Zollverein.